Fortbildungsreihe
Hier erhalten Sie Informationen zum Konzept und zu den Seminarinhalten des Zertifikatskurses Jugendhilfepanung (Basisschulung und Vertiefungsmodule).
Unseren Flyer zu der Veranstaltung können Sie hier [pdf; 382 kByte] herunterladen.
Hierzu anmelden können Sie sich auf der Seite
www.isa-muenster.de.
Das Angebot
Die moderne Kinder- und Jugendhilfe steht gegenwärtig vor einer Reihe von Herausforderungen. Fragen der Kooperation mit anderen Institutionen und Diensten (z.B. mit der Schule oder dem Gesundheitswesen), der Umsetzung sozialräumlicher Angebotsstrukturen, der Entwicklung und Sicherung von Qualität, des demografischen Wandels, der veränderten kommunalen Sozialpolitik sowie der Steuerung knapper Ressourcen sind Beispiele für zentrale Rahmenbedingungen und Anforderungen, mit denen die Kinder- und Jugendhilfe konfrontiert ist. Um vor diesem Hintergrund bedarfsgerechte Jugendhilfeleistungen für junge Menschen und ihre Familien vorzuhalten, sind Informationen über die Entstehung, Entwicklung und Gestaltung von Jugendhilfebedarf wichtig. Jugendhilfeplanung ist hierbei zentrales Instrument zur Planung, Strukturentwicklung und Ressourcensteuerung - und muss sich entsprechend positionieren und weiterentwickeln.
Die Herausforderungen der Kinder- und Jugendhilfe sind daher immer auch Herausforderungen für die Jugendhilfeplanung. Den JugendhilfeplanerInnen sind neue Schwerpunktsetzungen, die zunehmende Arbeit in vernetzten Planungsbereichen und –organisationen als auch ihre Profilbildung und Rollenklärung verstärkt abverlangt.
Die vom ISA Münster und dem ISS Frankfurt/Main konzipierte Fortbildungsreihe qualifiziert vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe für die Praxis der Jugendhilfeplanung. Das Angebot besteht aus einem Basismodul (5-tägig ) sowie vier weiteren Vertiefungsmodulen (jeweils 3-tägig).
Das Konzept und die Seminarinhalte
Im Basismodul werden den TeilnehmerInnen fachliche Grundlagen und Standards der Jugendhilfeplanung vermittelt. Ausgehend von einem Planungsprozess aus der Praxis werden die Definition von Aufgaben und Funktionen der Jugendhilfeplanung, ihre Ziele bestimmt, Planungsschritte und –organisationsformen veranschaulicht sowie Anforderungen an die Berufsrolle „JugendhilfeplanerIn“ verdeutlicht. Darüber hinaus werden Grundlagen der EDV im Planungskontext und von Präsentationstechniken vermittelt sowie Beispiele zu Planungsfeldern (Teilfachplanungen) vorgestellt (5 Tage).
Die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ist aktueller denn je. Gerade im Zuge des Ausbaus von Ganztagsangeboten an Schulen stellt sich die Frage nach neuen Formen der Zusammenarbeit, notwendigen Rahmenbedingungen hierfür und nach der Abstimmung von Ganztagschulentwicklungen mit einem sozialräumlichen Angebot der Kinder- und Jugendförderung.
Kooperation von Jugendhilfe und Schule bedeutet daher immer mehr auch kommunale Kooperation und Steuerung sowie die Schnittstellenbildung zwischen Planungsaufgaben beider Bereiche. Die Abstimmung von Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung, die Entwicklung einer kommunalen Bildungsplanung, wird zukünftig eine unverzichtbare Grundlage für die Realisierung bedarfsgerechter Angebote und Felder der Kooperation von Jugendhilfe und Schule sein.
Grundlagen, Methoden und Daten, praktische Beispiele und Erfahrungen mit kommunaler Bildungsplanung sollen im Vertiefungsmodul 1 behandelt werden.
Im Vertiefungsmodul 2 werden aktuelle Entwicklungen der Landes- und kommunalen Familienpolitik aufgegriffen, die eine Verzahnung und integrierte Planung durch die Wechselwirkung jugendhilfe- und familienpolitischer Praxistrends notwendig erscheinen lassen (z. B. die Qualifizierung von Kindertagesstätten zu Familienzentren oder die Förderung von Mehrgenerationenhäusern). Hierbei stellt sich die Frage nach der Rolle, den Möglichkeiten und Grenzen der Jugendhilfeplanung als Akteur bei der Umsetzung familienpolitischer Aktivitäten in Kommunen. Das Vertiefungsmodul behandelt Fragen der Familienberichterstattung als Form der Sozialplanung, der Bedarfsfeststellung, von Datenzugängen, -quellen und Datenkonzepten. Beispiele aus kommunaler Planungspraxis der Jugendhilfe in diesem Bereich ermöglichen den TeilnehmerInnen Einblicke in konkrete Gestaltungsmöglichkeiten und liefern Impulse für die eigene Planungstätigkeit.
Die Folgen der demografischen Entwicklung werden vielfach unter dem Aspekt der Finanzierbarkeit unserer sozialen Sicherungssysteme und der Auswirkung auf die Arbeitswelt diskutiert.
Sie wirken sich aber auch auf die langfristige Ausgestaltung der Leistungsangebote in der Kinder- und Jugendhilfe aus. Eine ungleiche Entwicklung einzelner Altersgruppen stellt die Infra- und Versorgungsstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe vor die erhöhte Anforderung ihre Leistungen langfristig zu planen und zu steuern. Für den Bedarf an Kinder- und Jugendhilfeleistungen spielen dabei Faktoren wie z.B. die Angebotsstruktur, das Vergabeverhalten des jeweiligen Leistungsanbieters oder auch Haltungen und Vorlieben der nachfragenden Familien und jungen Menschen eine größere Rolle als die reinen Bevölkerungszahlen. Gefragt ist also ein Konzept demografiebasierter Jugendhilfeplanung. Wie hierzu strategische Orientierungen und der örtliche Planungsprozess aussehen können, wird mit den TeilnehmerInnen im Rahmen des Vertiefungsmoduls 3 anhand von Praxisbeispielen aus dem Modellprojekt „Jugendhilfestrategien 2010“ erarbeitet und diskutiert.
Neue fachliche Herausforderungen ergeben sich für die Kinder- und Jugendhilfe einerseits aus einem betriebswirtschaftlichen Legitimationsdruck und andererseits aus einer restriktiven Finanzpolitik der Kommunen. In diesem Kontext wird Jugendhilfeplanung zunehmend als eine wichtige Steuerungsinstanz im Bereich des Mittel- und Ressourceneinsatzes angefragt. Mit welchen Anteilen Jugendhilfeplanung daraus abzuleitende Aufgaben wie wirtschaftliche Leistungssteuerung, Controlling und Berichtswesen für die Kinder- und Jugendhilfe wahrnimmt, fällt sehr unterschiedlich aus. Im Vertiefungsmodul 4 wird gezeigt, was Jugendhilfeplanung in diesem Zusammenhang leisten kann und wo ihre Grenzen sind. Mit welchen Funktionen die Jugendhilfeplanung im Falle der wirtschaftlichen Steuerung beauftragt werden kann, wird am Beispiel der Ausgestaltung von Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen nach den §§ 78 a ff. SGB und dem Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII verdeutlicht. Im Bereich Controlling und Berichtswesen in der Jugendhilfeplanung werden den TeilnehmerInnen Grundlagenkenntnisse vermittelt.
Voraussetzungen/Zielgruppe
Die Fortbildungsreihe richtet sich in ihrer Kombination aus Basiswissen, Fachtheorie und Planungspraxis an SozialpädagogInnen, SozialarbeiterInnen, Diplom-PädagogInnen und SozialwissenschaftlerInnen, die
* ihren beruflichen Focus auf die Jugendhilfeplanung in Jugendämtern richten,
* erst relativ kurze Zeit in dem Arbeitsbereich Jugendhilfeplanung tätig sind und sich die erforderlichen Kenntnisse rasch und umfassend aneignen wollen bzw.
* nach einer längeren Zeit der Berufsausübung ihre Kenntnisse abrunden und auf den aktuellen Stand der fachlichen Entwicklungen bringen wollen.
Die kompakte Präsentation und Arbeitsweise (Fortbildungsmodule mit fünf bzw. drei Veranstaltungstagen in einem Zeitraum von einem Jahr) soll es den TeilnehmerInnen ermöglichen, die wesentlichen grundlegenden und aktuell praxisrelevanten Anforderungen an Jugendhilfeplanung schnell in ihre berufliche Praxis umzusetzen. Dabei werden unterschiedliche Ausgangslagen der TeilnehmerInnen (z.B. Vorkenntnisse, Arbeitsbereich) im Rahmen der Fortbildungsreihe berücksichtigt: Ein fünftägiges Basismodul vermittelt Grundlagen und fachliche Standards der Jugendhilfeplanung (insbesondere für BerufseinsteigerInnen im Planungsbereich), vier dreitägige Vertiefungsmodule behandeln aktuelle fachliche Anforderungen an Jugendhilfeplanung und ermöglichen die vertiefte Erarbeitung fachlicher Grundlagen, Methoden und den Erfahrungsaustausch zu diesen neuen bzw. veränderten Aufgabenstellungen an Planung in der Kinder- und Jugendhilfe.
1. Methoden:
Gruppenarbeit, Gruppendiskussion, Fachvortrag, Werkstatt- und Praxisbericht, Übungsaufgaben und -anwendungen
2. Leitungsteam:
Die fachliche Leitung der Fortbildungsreihe liegt bei und Johannes Schnurr und Dirk Nüsken (ISA Münster) und bei Annegret Zacharias (ISS Frankfurt/M.)
3. Beratung:
Die Möglichkeit zur telefonischen Fortbildungsberatung sollte wahrgenommen werden. Ansprechpartner sind
* zu Konzeption und Organisation: Johannes Schnur und Dirk Nüsken/ISA Münster
* zu den Modulen „Demografischer Wandel und Jugendhilfeplanung“ und „Controlling, Wirkungsorientierung, Berichterstattung“, Annegret Zacharias/ISS Frankfurt
* zu den Modulen „Grundlagen und fachliche Standards der Jugendhilfeplanung“, „Kommunale Bildungsplanung“ und „Familienberichterstattung – Aufgabe der Jugendhilfeplanung?!“ Johannes Schnur/ISA Münster
4. Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt über den u.a. in über den Anmeldebogen im hier downloadbaren Flyer [pdf des Flyers; 382 kByte] oder über das ISA-Internetangebot. Anmeldeschluss ist jeweils vier Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin des jeweiligen Moduls.
Den Anmeldungen für den "Zertifikatskurs" (s.u.) sowie für den "Zertifikatskurs plus" (s.u.) ist spätestens zwei Wochen nach der Anmeldung ein schriftlicher Lebenslauf beizufügen (per Mail: info(at)isa-muenster.de oder postalisch: Institut für soziale Arbeit e.V., Studtstr. 20; 48149 Münster), der insbesondere über die berufliche Entwicklung und die planerischen Erfahrungen Auskunft gibt.
5. Expert(inn)en:
Durch die Zusammenarbeit mit ExpertInnen aus Praxis- und Fortbildungsinstituten, Landesjugendämtern,
PlanerInnen aus Jugendämtern und HochschulkollegInnen wird gesichert, dass in allen Seminarblöcken
auch zu speziellen Teilbereichen des Komplexes Jugendhilfeplanung auf die aktuellsten Erfahrungs- und Wissensbestände zurückgegriffen werden kann.
6. Referent(inn)en:
* Dr. Ulrich Bürger, KVJS Baden-Württemberg, Landesjugendamt Stuttgart
* Julia Blümer, Familienbüro Stadt Oberhausen
* Elmar Dransfeld, Amt für Jugend und Schule Stadt Arnsberg
* Peter Falten, Jugendamt Landkreis Stade
* Stefan Frank, Diakonisches Werk Minden
* Gregor Hensen, Münster
* Kurt Hegner, Fachdienst Jugend und Familien Kreis Schleswig-Flensburg
* Beate Hock, Amt für soziale Arbeit Landeshauptstadt Wiesbaden
* Andreas Hopmann, Landesjugendamt Rheinland
* Dr. Erwin Jordan, Institut für soziale Arbeit e.V. Münster
* Benjamin Landes, Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. Frankfurt/M.
* Dr. Stephan Maykus, Institut für soziale Arbeit e.V. Münster
* Wilfried Mohring, Kreis Coesfeld
* Dirk Nüsken, Institut für soziale Arbeit e.V. Münster
* Regina Prizebilla-Voigt, Stadt Bielefeld
* Peter Rohwedder, Jugendamt Stadt Oberhausen
* Prof. Dr. Reinhold Schone, Fachhochschule Münster
* Wolfgang Trede, Jugendamt Landkreis Böblingen
* Roland Stäb, Jugendamt Landkreis Ludwigsburg
* Holger Wunderlich, ZEFIR Bochum
Die Module
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Basismodul:
Grundlagen und fachliche Standards der Jugendhilfeplanung (5 Tage)
Termin: 14.01. – 18.01.2008
Inhalte:
1. Aufgaben und Funktion der Jugendhilfeplanung
2. Ansätze und Konzepte der Jugendhilfeplanung
3. Organisation von Jugendhilfeplanung
4. Praxisbeispiel: Jugendhilfeplanung in einem Landkreis
5. Datenerhebung und Analyse
6. Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik
7. Der Einsatz von EDV in der Jugendhilfeplanung
8. Sozialraumorientierte Planung als fachlicher Standard der Jugendhilfeplanung
9. Präsentationstechniken in der Jugendhilfeplanung
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Vertiefungsmodul 1:
Kommunale Bildungsplanung (3 Tage)
Termin: 04.03. – 06.03.2008
Inhalte:
1. Aktualität des Themas Kommunale Bildungsplanung
2. Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung – zwei Verfahren im Vergleich
3. Integrierte Planung als Ziel – wie kommen wir von zwei getrennten Planungsverfahren zu einer kommunalen Bildungsplanung?
4. Praxisbeispiele: Erfahrungen mit kommunaler Bildungsplanung in zwei Städten
5. Kommunale Bildungsberichterstattung
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Vertiefungsmodul 2:
Familienberichterstattung – Aufgabe der Jugendhilfeplanung!? (3 Tage)
Termin: 06.05. – 08.05.2008
Inhalte:
1. Aktualität des Themas Familienberichterstattung
2. Politik für Familien – Ansätze der Kommunen in NRW und die Rolle der Jugendhilfeplanung
3. Familienberichterstattung als spezielle Form der Sozialplanung
4. Praxisbeispiele und Berichte von JugendhilfeplanerInnen:
z. B. Familienkonferenzen, Sozialraumdialoge, Datenkonzepte von Familienberichten
unterschiedlicher Kommunen
5. Datenzugänge und Datenquellen von Familienberichterstattung
6. Datenkonzepte von Familienberichterstattung
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Vertiefungsmodul 3:
„Demografischer Wandel und Jugendhilfeplanung“ (3 Tage)
Termin: 09.09. – 11.09.2008
Inhalte:
1. Aktualität des Themas Demografischer Wandel und Jugendhilfeplanung
2. Entwicklung von demografisch und prognostisch vorausschenden Strategien und Konzepten
3. Zum Umgang mit Modellrechnungen zur demografischen Entwicklung
4. Anwendung und praktische Umsetzung von kleinräumigen demografischen Modellrechnungen
5. Praxisbeispiele: Perspektiven und Strategien der Modellstandorte des Projektes Jugendhilfestrategien "2010“
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Vertiefungsmodul 4:
„Controlling, Berichtswesen, Wirkungsorientierung“ (3 Tage)
Termin: 11.11. – 13.11.2008
Inhalte:
1. Aktualität des Themas Controlling und Berichtswesen
2. Aktualität des Themas Wirkungsorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe
3. Die steuerungsunterstützende Funktion und Aufgaben der Jugendhilfeplanung im Bereich des Controllings
4. Integrierte Berichterstattung auf örtlicher Ebene
5. Das Hilfeplanverfahren als Steuerungsinstrument
6. Praxisbeispiele: Leistungsvereinbarungen zwischen der Stadt Mainz und den Trägern von Beratungsstellen
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Abschlusscolloquium
Teilnehmer(inne)n, die das „Grundzertifikat Jugendhilfeplanung“ erwerben wollen, wird der Termin für das Abschlusscolloquium im Laufe der Fortbildungsreihe bekannt gegeben.
Qualifikationsverfahren/Zertifizierung
Die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsreihe kann in unterschiedlicher Weise erfolgen und bescheinigt werden:
* Möchten Sie das „Grundzertifikat Jugendhilfeplanung“ erwerben ist dafür die Teilnahme
am Basismodul sowie an mindestens drei der vier hier vorgestellten Vertiefungsmodule erforderlich. (freie Auswahlmöglichkeit). Hinzu kommt die erfolgreiche Bearbeitung fortbildungsbegleitender Arbeitsaufgaben und die Teilnahme am Abschlusscoloquium zur Präsentation der Arbeitsergebnisse.
* Für den Erwerb des „Zertifikatskurses plus“ (Aufbauzertifikat)benötigen Sie neben dem bereits erfolgreich absolvierten Zertifikatskurs zwei der vier hier angebotenen Vertiefungsmodule (freie Auswahl)
* Die Module können auch einzeln gebucht werden, die TeilnehmerInnen erhalten dann eine
Bescheinigung über die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung
Allgemeine Hinweise
Zu den Fortbildungsmodulen können jeweils maximal 25 TeilnehmerInnen zugelassen werden. Melden sich mehr TeilnehmerInnen an, als zugelassen werden, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung bzw. (bezüglich des Basismoduls) die fachliche Leitung über die Zulassung.
Interessierte, die das „Grundzertifikat Jugendhilfeplanung“ oder "Zertifikat plus" erwerben möchten, fügen der Anmeldung bitte bis spätestens zwei Wochen nach der Anmeldung einen schriftlichen Lebenslauf bei, der insbesondere über die berufliche Entwicklung und die planerischen Erfahrungen Auskunft geben soll.
Ort und Kosten
Die Fortbildungsseminare finden in folgenden
Tagungsstätten statt:
Basismodul sowie Vertiefungsmodule 2-4
Franz-Hitze-Haus
Katholisch-Soziale Akademie
Kardinal-von-Galen-Ring 50
48149 Münster
www.franz-hitze-haus.de
Vertiefungsmodul 1
Johanniter-Akademie
Weißenburgstraße 48
48151 Münster
www.juh-akademie.de Übernachten werden Sie dort in Einzelzimmern
mit Dusche/WC.
Die Fortbildungsgebühren betragen
* für die Teilnahme am Basismodul:
750 Euro
* für die Teilnahme pro Vertiefungsmodul:
je 450 Euro
* Für Unterkunft/Frühstück/Verpflegung werden für die 3-tägigen Vertiefungsmodule je 150 Euro und für das 5-tägige Basismodul 300 Euro gesondert in Rechnung gestellt.
* Sollten Sie keine Übernachtung benötigen werden für die Vertiefungsmodule je 50 Euro und
für das Basismodul 100 Euro für Verpflegungsleistungen gesondert in Rechnung gestellt.
Die Fortbildungsgebühren, Fahrtkosten und zusätzlichen Aufwendungen sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.